Neue Liegeplatzrichtlinien abrufbar

Im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung wurde eine Neufassung der Liegeplatzrichtlinien für Alte Post, Torkelsteg und Trockenliegeplatz verabschiedet. Sie richtet sich an alle Nutzer der Liegeplätze. Insbesondere die Kapitel 3 (Nutzung des Liegeplatzes) und 4 (Pflichten des Liegeplatzinhabers) wurden präziser formuliert.

Neu ist beispielsweise, dass der Bootsausweis bzw. die Zulassungsurkunde nicht nur bei erstmaliger Inanspruchnahme eines Liegeplatzes oder beim Kauf eines neuen Boots vorgelegt werden muss, sondern unaufgefordert auch bei jeder Verlängerung der Zulassung.

Ein Versicherungsnachweis ist für jedes Boot immer und der Nachweis eines Patents ist für das Boot dann vorzulegen, falls es für das Boot aufgrund seiner Motorisierung oder Segelfläche erforderlich ist. Hier hat sich nichts geändert.

Neu ist außerdem die ausnahmslose Verpflichtung aller Nutzer zur Vorlage von gültigen Kontodaten und einer SEPA-Einzugsermächtigung beim Kasssier.

Nachzulesen sind die neuen Richtlinien unter:
https://www.bodmaner-wassersportfreunde.de/uber-uns/mitglied-werden/richtlinien/