Nutzung der Liegeplätze – Corona-Richtlinien vom 17.05.2020

Liebe Mitglieder und Gäste,

nach der letzten Lockerung der Corona-Maßnahmen durch das Land Baden-Württemberg dürfen wir unter Beachtung der Auflagen des Landes und der Gemeinde erfreulicherweise unsere Wasserliegeplätze und den Trockenliegeplatz wieder nutzen.

Bitte lesen Sie die aktuellen Richtlinien vom 17.05.20 aufmerksam durch und halten sich konsequent an die enthaltenen Regelungen, um uns allen eine stressfreie und erholsame Wassersportsaison zu ermöglichen.

In jedem Fall sind die infektionsschützenden Maßnahmen der Landesregierung umzusetzen.

Der Fahrplan der Landesregierung zum weiteren Vorgehen finden Sie hier…

 

Im Namen der Vorstandschaft
Roland Scherer