Wasserliegeplätze dürfen belegt werden

Liebe Mitglieder und Gäste,

erste Lockerungen der Corona-Verordnung vom März haben nun auch die Seegemeinde erreicht: Boote dürfen eingewassert werden. Bootsausfahrten sind uns leider noch nicht erlaubt.

In Abstimmung mit der Gemeinde gilt bis auf weiteres:

  1. Hafen- und Steganlagen bleiben weiterhin geschlossen.
  2. Boote können eingewassert werden und dürfen vom Dienstleister oder Bootseigentümer an den Platz gebracht und vertaut werden.
  3. Der Zugang zum Torkelsteg bzw. den Wassersportplätzen an der Alten Post ist nur gestattet, um unaufschiebbare Sicherungsmaßnahmen am Boot auszuführen („unaufschiebbar“ meint: zur Abwendung eines drohenden Verlusts oder der Beschädigung des Boots).
  4. Freizeitausfahrten auf den See oder Reparaturarbeiten am Boot durch den Eigner sind nicht zugelassen!

Weiterhin nicht möglich ist das Belegen des Trockenliegeplatzes und das Benutzen der Sliprampe.

Bitte halten Sie sich unbedingt an die allgemein geltenden Abstandsgebote und Kontaktbeschränkungen.

Das heißt für uns:

  1. Der Steg darf unter den oben genannten Einschränkungen nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit einem Familienangehörigen des eigenen Haushalts betreten werden.
  2. Zu anderen Personen ist ein Abstand von 2 m, mindestens aber 1,5 m einzuhalten.
  3. Bei Begegnungen auf dem Steg soll der vom See kommende Liegeplatzinhaber Vorrang haben. Der landseitige muss solange am Rondell warten.
  4. Die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen sind zu befolgen.

Die Überprüfung der Einhaltung der obigen Einschränkungen liegt in der Verantwortung von uns als Betreiber der Liegeplätze.
Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Zuwiderhandlungen muss der Vorstand, vetreten durch den Hafenmeister, entsprechend ahnden.

Wir hoffen sehr auf Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken. Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen mit der Gemeinde und den Nachbarvereinen können wir schrittweise weitere Lockerungen erreichen.

Im Namen der Vorstandschaft
Roland Scherer